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Nachweis der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte in NRW

Erlass „Sicherheit im Schulsport“

Der Erlass zur Sicherheit im Schulsport  ist am 01.12.2014 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) hatte den Erlass Anfang Dezember 2014 veröffentlicht. Gut, nach Sportarten aufbereitet, ist der Erlass hier zu finden: www.schulsport-nrw.de/index.php?id=230

Dieser Erlass regelt unter anderem die Rettungsfähigkeit für Lehrerinnen und Lehrer.

Die Schwimmsport treibenden Verbände (DLRG, DRK Wasserwacht und Schwimmerverband NRW) führen im staatlichen Auftrag die Abnahme der Rettungsfähigkeit durch. Davor wurde diese hauptsächlich von Beratern im Schulsport abgenommen.

Die meisten Auswirkungen hat folgender Satz im Erlass „Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens alle 4 Jahre eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden“.

Die Verantwortung für die Einhaltung trägt die Schulleitung. Die Rettungsfähigkeit wird auch auf Personen (z. B. Sozialpädagogen) ausgeweitet, die im Rahmen des Ganztagsunterrichts aktiv sind.

Alle weiteren Informationen findest du auf der Internetseite des DLRG Landesverbandes.

Bei Interesse an einem Kurs wende dich bitte an Lars Geldermann unter 02844-1312 oder ausbildung@orsoy.dlrg.de. Wir helfen dir gerne weiter.

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